ÜBERBUCHUNG & NICHTBEFÖRDERUNG

Flug überbucht? Entschädigung bei Nichtbeförderung

Wenn die Airline dich trotz bestätigter Buchung, gültiger Dokumente und pünktlichen Erscheinens am Gate zurücklässt, ist das nicht nur eine Verspätung. Das EU-Recht behandelt unfreiwillige Nichtbeförderung als eigene Störung mit mehreren möglichen Ansprüchen.

Aktualisiert am 11. Oktober 2026

Die kurze Antwort

Wird die Beförderung wegen Überbuchung oder aus betrieblichen Gründen verweigert und hast du den Platz nicht freiwillig aufgegeben, können Ausgleich, Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuung nebeneinander bestehen. Eine Ablehnung aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Dokumentengründen ist anders zu prüfen.

Freiwilliger Verzicht und unfreiwillige Nichtbeförderung unterscheiden sich

Du hast freiwillig verzichtet

Die Airline muss zunächst Freiwillige suchen. Hast du Vorteile für die Aufgabe des Platzes akzeptiert, zählt die Vereinbarung; der automatische Ausgleich für unfreiwillige Nichtbeförderung gilt möglicherweise nicht gleich. Sichere die Bedingungen schriftlich.

Die Beförderung wurde verweigert

Bei bestätigter Buchung, rechtzeitigem Erscheinen, gültigen Dokumenten und ohne freiwilligen Verzicht kann eine Ablehnung wegen Überbuchung oder betrieblicher Gründe die EU-Rechte auslösen.

Drei Rechte können nebeneinander bestehen

Pauschaler Ausgleich

Die Höhe richtet sich meist nach der Flugstrecke, nicht nach dem Ticketpreis.

Erstattung oder Ersatzbeförderung

Wähle Erstattung, frühestmögliche Weiterreise oder spätere Umbuchung nach den geltenden Bedingungen.

Betreuung während der Wartezeit

Angemessene Verpflegung, Kommunikation und bei Bedarf Hotel und Transfer.

Richtwerte der EU-Ausgleichszahlung

250 €

Flüge bis 1.500 km

400 €

EU-Flüge über 1.500 km und andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km

600 €

Andere Flüge über 3.500 km

Vor der Forderung prüfen

  • Die Strecke fällt in den räumlichen Geltungsbereich der EU-Fluggastrechte.
  • Buchung war bestätigt und Check-in- sowie Boarding-Fristen wurden eingehalten.
  • Dokumente waren gültig; es gab keinen vertretbaren Sicherheits- oder Gesundheitsgrund.
  • Du hast den Platz nicht freiwillig gegen vereinbarte Vorteile aufgegeben.
  • Notiere die Ersatzverbindung: Bei Ankunft innerhalb gesetzlicher Zeitgrenzen kann der Ausgleich um 50 % sinken.

Nachweise am Gate sichern

  • Buchungsbestätigung, Bordkarte oder Nachweis der Boarding-Bereitschaft
  • Schriftlicher Ablehnungsgrund und Fluggastrechte-Hinweis
  • Namen, Zeiten, Gate und Screenshots der Nachrichten
  • Gutschein oder Freiwilligenangebot, besonders bei Ablehnung
  • Ersatzflug und tatsächliche Ankunftszeit
  • Belege für Verpflegung, Hotel und Nahverkehr

Eine klare Forderung aufbauen

  1. Flug, Datum, Strecke, Gate und genannten Grund knapp zusammenfassen.
  2. Festhalten, dass du nicht freiwillig verzichtet hast und rechtzeitig mit gültigen Dokumenten da warst.
  3. Ausgleich von Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuungskosten trennen.
  4. Unterlagen und Einzelbelege beifügen; nicht nur auf mündliche Aussagen vertrauen.
  5. An die ausführende Airline senden und Antwort, Aktenzeichen und Frist sichern.

Hinweis zur EU-Reform 2026

Die Verordnung (EU) 2026/2202 wurde am 2. Oktober 2026 veröffentlicht, tritt am 22. Oktober 2026 in Kraft und gilt ab dem 23. Oktober 2027. Für einen aktuellen Vorfall sind die am Störungstag geltenden Regeln anzuwenden. Die bestehende EU-Information nennt bei unfreiwilliger Nichtbeförderung wegen Überbuchung oder betrieblicher Gründe weiterhin Ausgleich, Erstattung oder Ersatzbeförderung und Betreuung.

Häufige Fragen

Darf die Airline Geld durch einen Gutschein ersetzen?

Ein Gutschein sollte ohne deine Zustimmung nicht die einzige Option sein. Sichere Angebot und Annahme genau.

Entfällt der Ausgleich, wenn ich einen späteren Flug annehme?

Nicht automatisch. Ersatzbeförderung und Ausgleich sind getrennt; bei rechtzeitiger alternativer Ankunft kann der Betrag aber um 50 % sinken.

Was gilt bei einem Flugzeugwechsel?

Betriebliche Gründe können Nichtbeförderung bleiben. Entscheidend sind Ablehnungsgrund, erfüllte Voraussetzungen und fehlende Freiwilligkeit.

Entscheidet VEYDOIT über die Zahlung?

Nein. VEYDOIT ordnet Fakten und Nachweise und erstellt die Forderung; Airline, Behörde oder Gericht entscheidet.

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Offizielle Quellen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Rechte hängen von Strecke, Airline, Fakten und den am Störungstag geltenden Regeln ab.