VERLORENES ODER VERSPÄTETES GEPÄCK

Gepäck verloren oder verspätet: Fristen, Belege und Erstattung

Ein Property Irregularity Report startet die Gepäcksuche, ist aber nicht immer die schriftliche Entschädigungsforderung. Ein belastbarer Fall trennt Verspätung, endgültigen Verlust und Beschädigung und belegt den tatsächlichen Schaden rechtzeitig.

Aktualisiert am 7. September 2026

Kurzantwort

Melde fehlendes Gepäck sofort am Flughafen, bewahre die PIR-Referenz auf und reiche bei der ausführenden Airline eine schriftliche Forderung ein. Kaufe nur angemessene notwendige Dinge und behalte Einzelbelege. Bei vielen internationalen Reisen liegt die Haftungsgrenze nach dem Montrealer Übereinkommen bei 1.519 SZR pro Fluggast: eine Obergrenze, keine Pauschalzahlung.

Gepäckproblem bestimmen

Verspätetes Gepäck

Der Koffer wird noch gesucht. Fordere angemessene notwendige Zwischenkäufe mit Belegen.

Verlorenes Gepäck

Die Airline hat den Verlust erklärt oder die Regeln behandeln ihn nach der Suchfrist als verloren. Erstelle Inventar, Wert und Alter.

Beschädigtes Gepäck

Fotografiere vor Reparatur oder Entsorgung und melde am Flughafen. Verschleiß oder Vorschäden können ausgeschlossen sein.

Fehlender Inhalt

Melde ein gebrochenes Siegel oder geöffnetes Gepäck sofort und nenne nur konkret belegbare Gegenstände.

Fristen entscheiden über den Anspruch

Warte nicht bis zum Ende der Suche. Strecke, Airline-Tarif und Übereinkommen sind maßgeblich.

Am Flughafen

Melde den Vorfall und sichere PIR, Gepäckanhänger und Bordkarte.

Beschädigtes Aufgabegepäck

Im Rahmen des Montrealer Übereinkommens ist die schriftliche Anzeige grundsätzlich binnen 7 Tagen nach Erhalt fällig.

Verspätetes Aufgabegepäck

Bei erfassten internationalen Reisen muss die Forderung spätestens 21 Tage nach Rückgabe erfolgen.

Nicht zurückgegeben

Informiere die Airline unverzüglich. Manche Regeln behandeln Gepäck nach 21 Tagen als verloren; Tarife können weitere Schritte verlangen.

Gerichtliche Klage

Nach dem Übereinkommen gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Jahren, getrennt von den kürzeren Reklamationsfristen.

Wie viel kann verlangt werden?

Für internationale Beförderungen nach dem Montrealer Übereinkommen gilt seit 28. Dezember 2024 eine Grenze von 1.519 SZR pro Fluggast. Sie umfasst Verlust, Verspätung oder Schaden, gilt nicht je Koffer und wird nicht automatisch gezahlt. Der tatsächliche Schaden ist zu belegen. Bei US-Inlandsflügen dürfen Airlines laut DOT derzeit auf 4.700 US-Dollar pro Fluggast begrenzen. Andere Inlandsflüge richten sich nach lokalem Recht und Tarif.

Benötigte Nachweise

  • Property Irregularity Report
  • Gepäckanhänger und Suchnummer
  • Bordkarten und Buchung
  • Fotos von Koffer und Schaden
  • Einzelbelege für Notkäufe
  • Inventar, Wert und Alter
  • Kaufbelege oder Kontoauszüge
  • Nachrichten und Entscheidung
  • Forderungsbetrag und Bankdaten
  • Schriftverkehr mit Versicherung

Praktische Reihenfolge

1. Melden

Eröffne den Bericht möglichst vor Verlassen des Flughafens.

2. Sichern

Speichere Screenshots, Anhänger, Fotos und Belege. Trenne Notkäufe vom Verlustwert.

3. Schriftlich fordern

Sende Flug, PIR, Chronologie, Einzelbeträge und Abhilfe datiert an die Airline.

4. Doppelzahlung vermeiden

Du kannst die Versicherung informieren, musst aber Zahlungen für denselben Schaden offenlegen.

5. Eskalieren

Bei Ablehnung oder Schweigen nutze Schlichtung, Behörde oder Gericht vor Fristablauf.

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Häufige Fragen

Reicht der PIR?

Meist nein. Er dokumentiert und startet die Suche; reiche zusätzlich die schriftliche Forderung mit Belegen und Betrag ein.

Darf ich Kleidung und Toilettenartikel kaufen?

Angemessene notwendige Dinge können erstattungsfähig sein. Kaufe verhältnismäßig und behalte Einzelbelege.

Sind 1.519 SZR je Koffer?

Nein. Es ist grundsätzlich eine Obergrenze pro Fluggast für Gepäck, keine garantierte Summe je Koffer.

Welche Airline ist zuständig?

Beginne mit der ausführenden Airline oder dem letzten Gepäckbeförderer. Mehrere Airlines erfordern weitere Prüfung.

Kontaktiert VEYDOIT die Airline?

Nein. VEYDOIT strukturiert Fakten, Nachweise und Forderung; Airline, Versicherer, Schlichtung, Behörde oder Gericht entscheidet.

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Offizielle und Branchenquellen

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Rechte, Fristen und Grenzen hängen von Strecke, Airline, Tarif, Übereinkommen, Recht und Fakten ab.