RATGEBER EU-FLUGVERSPÄTUNG
EU-Flugverspätung 2026: Entschädigung und 3-Stunden-Regel
Die Anzeige am Flughafen ist nur der Anfang. Entscheidend sind meist die Ankunft am Endziel, Strecke, ausführende Airline und Ursache. Dieser Ratgeber trennt heute geltende Regeln von der später anwendbaren Verordnung (EU) 2026/2202.
Aktualisiert am 11. Oktober 2026
Welche Regeln gelten heute?
Für aktuelle Störungen bleibt die geltende Fluggastrechte-Information der Europäischen Kommission die praktische Referenz. Die Verordnung (EU) 2026/2202 wurde am 2. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, tritt am 22. Oktober 2026 in Kraft und gilt ab dem 23. Oktober 2027. Ihre neuen Vorschriften gelten daher noch nicht für aktuelle Störungen.
Wann kann eine Verspätung entschädigt werden?
Nach aktueller EU-Information kann eine Ankunft am Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung entschädigungsfähig sein, sofern die Airline keine außergewöhnlichen Umstände nachweist. Die Ausgleichszahlung ist von Betreuung während der Wartezeit und Ticket-Erstattung bei Reiseabbruch nach langer Verspätung zu unterscheiden.
Flüge bis 1.500 km
EU-Flüge über 1.500 km und andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
Andere Flüge über 3.500 km; nach Ersatzbeförderung können Kürzungen gelten
Prüfe vor der Forderung die Strecke
- Flüge innerhalb der EU, unabhängig vom Sitz der ausführenden Airline
- Abflüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, unabhängig von der ausführenden Airline
- Ankünfte in der EU aus einem Drittland, wenn eine EU-Airline den Flug ausführt
- Die Regeln erfassen laut offizieller Information unter bestimmten Voraussetzungen auch Island, Norwegen und die Schweiz
Diese Nachweise sichern
- Buchungsbestätigung, Flugnummer, Datum und Endziel
- Bordkarte und Mitteilungen der Airline zur Störung
- Tatsächliche Ankunftszeit und Angaben zu verpassten Anschlüssen
- Belege für angemessene Verpflegung, Transport oder Unterkunft
- Nachrichten mit der Airline und mitgeteilte Ursache
Fünf Schritte zu einer klaren Forderung
- Rekonstruiere die Reise von der geplanten Abfahrt bis zur Ankunft am Endziel.
- Bestimme die ausführende Airline, nicht nur Buchungsportal oder Verkäufer.
- Trenne Ausgleich, Betreuungskosten, Ersatzbeförderung und Ticket-Erstattung.
- Füge Nachweise bei und verlange eine Begründung außergewöhnlicher Umstände.
- Bewahre Antwort und Fristen vor einer Eskalation in einer Fallakte auf.
Was ändert die Reform 2026?
Die Verordnung (EU) 2026/2202 behält die Drei-Stunden-Schwelle und Beträge von 250/400/600 € bei. Sie präzisiert Forderungsverfahren, Ersatzbeförderung, Betreuung, Kommunikation, außergewöhnliche Umstände und Preistransparenz. Sie gilt ab dem 23. Oktober 2027; das Störungsdatum ist deshalb entscheidend.
Häufige Fragen
Zählt die Abflug- oder Ankunftsverspätung?
Für die Entschädigung stellt die offizielle EU-Information auf die Ankunft am Endziel ab. Eine Abflugverspätung kann bereits Betreuung auslösen.
Schließt schlechtes Wetter Entschädigung immer aus?
Nein. Die Airline muss außergewöhnliche Umstände und die Unvermeidbarkeit trotz zumutbarer Maßnahmen nachweisen.
Kann ich Kosten verlangen, wenn die Entschädigung abgelehnt wird?
Betreuung und notwendige, angemessene Auslagen sind von der Pauschalentschädigung getrennt. Sichere detaillierte Belege.
Entscheidet VEYDOIT über die Zahlungspflicht?
Nein. VEYDOIT ordnet Fakten und Nachweise und erstellt die Forderung; Airline oder zuständige Stelle entscheidet.
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Offizielle Quellen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Rechte hängen von Fakten, Strecke, Luftfahrtunternehmen und den am Störungstag geltenden Regeln ab.